So müssen Seiten (Bund, Kantone und Gemeinden), seit dem 01.01.2004, für Behinderte ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein. Grundsätzlich sollte jede Webseite ohne weiteres für alle zugänglich sein. So sollten auf Javascript, Frames und dergleichen verzichtet werden. Falls dies nicht möglich ist, so sparsam einsetzen wie es nur geht.
Die Seiten sollten einem gewissen Standard (XHTML) entsprechen, damit wird sichergestellt, dass die Seiten auf den gängigsten Browsern läuft und korrekt dargestellt wird. Weiter soll auch die Semantik berücksichtigt werden, da diese für Google vermehrt von Interesse ist für die Indexierung.
Produktbilder sind schön und gut, jedoch sollten diese nicht hochaufgelöst dargestellt werden, sondern als Download angeboten werden.
Daneben sollte die Seite auch gewissen Usability Ansprüchen gerecht werden.
- Der Übersichtlichkeit sei hier gesagt, dass weniger oft mehr ist. Nichts ist schlimmer als wenn man mehrere Bildschirmseiten Text dargestellt bekommt.
- Falls die Navigation komplexer ist sollte man sich überlegen, ob man eine Breadcrumb einbinden möchte, so dass der Benutzer sich einfacher zurecht findet.
- Web ist nicht Print, dies geht bei den meisten Agenturen vergessen, es lässt sich halt nicht alles so realisieren, wie dies oft gewünscht wird.
Zuguter letzt noch eine Seite, welche eine ausgezeichnete Usability hat: http://www.ch.jura.com/home_ch_x
Dieser Beitrag ist sicherlich nicht abschliessend zu betrachten und zu werten.
Ich bin nun auf eure Anmerkungen und Kommentare gespannt.
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